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    Algerien gehört wie Marokko und Tunesien zu den islamisch geprägten Maghrebstaaten Nordafrikas. Zur familiären Anbindung elternloser Kinder praktiziert Algerien die "Kafala"("le recueil légal"), die einer "schwachen Adoption" vergleichbar ist, da sie eine langdauernde und intensive Eltern-Kind-Beziehung zwischen Kind und annehmendem Elternteil (="Kafil") stiftet, ohne die juristische Verwandtschaft des Kindes mit seiner Herkunfstfamilie aufzulösen.
 
Justitia
    Die algerische Kafala überträgt das Sorgerecht und die Vormundschaft auf die annehmenden Eltern und verpflichtet diese zum Unterhalt des Kindes.

    Sowohl Frauen als auch Männer können bei entsprechender Eignung Kafil werden. Im hier dargestellten Fall wurde die Kafala auf beide Eltern (sowohl auf die annehmende Mutter als auch auf den annehmenden Vater) übertragen.

    Der hier dokumentierte Fall beleuchtet konkret, welche Probleme deutsche beziehungsweise in Deutschland lebende Eltern von Kafala-Kindern zur Zeit haben. Und wie sie im vorliegenden Fall gelöst wurden.

    Unter www.aaefab.org gelangen Sie auf die Seite der "Association Algérienne Enfance et Familles d'Accueil Bénévole", einem in Algerien bekannten Verband von Kafala-Eltern. Dieser hat vor einigen Jahren erreicht, dass Kafala-Kinder den Familiennamen der annehmenden Familie auf Antrag erhalten. Eine Maßnahme zur bürokratischen Entlastung und leichteren familiären Integration der Kinder.