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    Seit Inkrafttreten des Haager Adoptionsübereinkommens von 1993 hat sich die Einreiseproblematik für Adoptivkinder aus islamischen Staaten extrem verschärft.
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngster Vergangenheit wiederholt die (in der Regel nicht durchführbare!) "internationale Adoptionsvermittlung" zur zwingend erforderlichen Bedingung für die Einreise von ausländischen Adoptivkindern erklärt. Gerichtliche Verfahren, die auf die Einreise eines Adoptivkindes gerichtet sind, werden sich an diesen Grundsatzurteilen orientieren (vgl. Urteil des VG Berlin vom 19.05.2011, link zum Volltext).
 
 
    Unter "Justitia" sind für Sie einige Informationen über aktuelle Gerichtsurteile zu dieser Problematik zusammengestellt. Neben Links auf interessante Internetseiten (ohne Gewähr) finden Sie auch Originaldokumente zu einzelnen Gerichtsverfahren.

    Ab sofort ist zu dieser Thematik auch ein Blog eingerichtet.