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Das Bundesverwaltungsgericht hat in jüngster Vergangenheit wiederholt die (in der Regel nicht durchführbare!) "internationale Adoptionsvermittlung" zur zwingend erforderlichen Bedingung für die Einreise von ausländischen Adoptivkindern erklärt. Gerichtliche Verfahren, die auf die Einreise eines Adoptivkindes gerichtet sind, werden sich an diesen Grundsatzurteilen orientieren (vgl. Urteil des VG Berlin vom 19.05.2011, link zum Volltext). |
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Ab sofort ist zu dieser Thematik auch ein Blog eingerichtet. |
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