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    Am 21. Februar 2008 titelte der Weser Kurier Bremen:
    "Adoption mit Hindernissen, Bremer Paar scheitert an internationalen Rechtsfragen". Ganz gescheitert ist das Bremer Paar dann aber doch nicht. Trotz der extrem langwierigen Anbahnung der Kindesvermittlung und der nervenaufreibenden Auseinandersetzungen mit den deutschen Jugend- und Ausländerbehörden gelang es der Familie schließlich, den kleinen Abdelouahad im August 2008 aufzunehmen. Danach dauerte es etwas über ein Jahr, und zwar von August 2008 bis September 2009, bis die Sache mit der Einreise durchgekämpft war. ("Happy End nach fünf Jahren", Weser Kurier Bremen, 30.09.2009, s.u.)
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    Diesen (im Vergleich zu anderen Fällen "glücklichen") Ausgang der Geschichte verdankt das Kind allerdings den besonderen Gegebenheiten in diesem Fall. Denn Abdelouahad war krank und außerdem hatte der Vater geraume Zeit mit dem Kind in Algerien zusammengelebt, es bestand ein "intensives Pflegeverhältnis". Unter diesen Umständen war das Verwaltungsgericht Berlin bereit, zugunsten der Einreise des Kindes zu entscheiden. Um ein etwaiges Präzedenz-Urteil zu vermeiden, bot das Auswärtige Amt eine außergerichtliche Einigung an: Es würde der Einreise des Kindes zustimmen, wenn die Familie die Klage zurückzöge. Um ein quälend langes Berufungsverfahren zu vermeiden, zog die Familie ihren Antrag bei Gericht zurück. Und Abdelouahad durfte einreisen.

    Trennung, insbesondere eine langandauernde Trennung birgt erhebliche psychische Risiken sowohl für die aufnehmende Familie als auch für das angenommene Kind. Komplizierte Adoptionsverfahren, die das Zusammenführen der Familie lange Zeit verhindern, traumatisieren.